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Abgaben Senken: Für Selbstständige, nicht für Konzerne!

Die Last der Steuern und Abgaben für Selbstständige ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen.

Wir sagen: Es reicht, der Faktor Arbeit muss entlastet werden. Außerdem ist es an der Zeit, über Steuern auch tatsächlich „zu steuern“: Den Beitrag jener anzuheben, die bis jetzt de facto keine Steuern gezahlt haben – und das auf Kosten aller anderen Bürger in diesem Land.

Wir fordern daher:

  • Abschaffen der Lohnnebenkosten für den ersten Mitarbeiter im ersten Jahr der Anstellung – die bereits jetzt gültige Regelung für junge Arbeitslose soll unbefristet für alle Dienstverhältnisse gelten.

    Die Lohnnebenkosten sind in den vergangenen Jahren immer höher geworden – und das, obwohl Politiker aller Couleurs regelmäßig ihre Senkung fordern. Doch geschehen ist bis dato nur wenig. Wir sagen: Es ist Zeit für spürbare Entlastungen der Unternehmer.

    Einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung hat hier Sozialminister Rudi Hundstorfer gemacht: Im Arbeitsmarktpaket II wurde beschlossen, dass jene Unternehmer, die einen jungen Arbeitslosen anstellen, im ersten Jahr der Anstellung keine Lohnnebenkosten zahlen.

    Wir fordern: Diese sinnvolle und treffsichere Maßnahme soll ausgeweitet werden, und zwar auf alle Anstellungsverhältnisse – nicht nur auf die Gruppe der jungen Arbeitslosen. Jedes EPU, das in Zukunft wachsen will, soll das auch können. Unbehindert und unterstützt von der Politik. Der Lohnnebenkostenentfall im ersten Arbeitsjahr ist hier die richtige Maßnahme.

  • Steuerliche Anreize für Betriebe, die in Aus- und Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen investieren – damit sich qualifizierte MitarbeiterInnen doppelt auszahlen.

    Wirtschaftswissenschafter sind sich darüber einig: Das beste Mittel gegen Krise und Jobverlust sind gut ausgebildete Arbeitskräfte. Und unsere Unternehmer wissen: Gut ausgebildete MitarbeiterInnen sind Gold wert. Aber man muss sich die Weiterbildung eben auch leisten können.

    Gerade jene, denen die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter auch in schwierigen Zeiten am Herzen liegen, wollen wir gezielt entlasten. Mit steuerlichen Erleichterungen aller Investitionen in Bildung. Denn für uns ist klar: Langfristige Entwicklungsperspektiven, und nicht Jobabbau, müssen gefördert werden.

  • Vermögen besteuern – denn heute ist es steuerlich bei Weitem günstiger, in Aktien und nicht in reale Wirtschaftswerte zu investieren.

    Die gegenwärtige Gesetzeslage benachteiligt die Realwirtschaft gegenüber der Finanzwelt. Denn für Österreichs Klein- und Mittelbetriebe besteht immer schon eine „Vermögenszuwachssteuer“. Sie muss bezahlt werden, wenn Firmen oder Liegenschaften verkauft werden, und das ohne Ausnahmen. Wenn aber ein Aktienpaket verkauft wird, sagen wir um 1 Million Euro, fällt kein Cent Steuerpflicht an. Ungerecht, oder?

    Wir sagen daher: Was für KMU seit Jahr und Tag gilt, muss auch Spekulanten zumutbar sein. Sie sollen bei Aktienverkäufen genauso Steuern zahlen wie KMU schon heute. Die Einnahmen einer solchen Vermögenszuwachssteuer könnten dazu verwendet werden, um wichtige Maßnahmen für die Realwirtschaft umzusetzen. Sie trägt so zur Entlastung  von kleinen und mittleren Unternehmen bei und schafft mehr Steuergerechtigkeit.

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