Wahlprogramm
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» UBIT im SWV
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1. Geschäftsförderung
60% EPU-Quote bei Ausschreibungen – EPU fördern
2. Soziales
Der 24-Stunden-Kindergarten – Visionen umsetzen
3. Weiterbildung
EPU-Weiterbildungsfonds – Weiterbildung ermöglichen4. Datenschutz
Keine Zugangsbeschränkungen – Grundfreiheiten sichern
1. Geschäftsförderung
- Öffentliche IT/UB Ausschreibungen: 60 % der Ausschreibungsanzahl und der Ausschreibungssumme sollen EPU und Kleinstunternehmen zugeschlagen werden.
- Förderung von Programmen und Initiativen, die Frauen den Einstieg in technische Berufe ermöglichen.
- Internationale Standards und Normen müssen EPU- und kleinstunternehmensfähig sein: Unterstützung und Mitarbeit bei Internationalen Normierungen als Hilfe der Qualitätsstandardisierung.
- UBIT Suchportal für KundInnen zum Finden geeigneter AuftragnehmerInnen als Ersatz für unhandbares Firmen A-Z.
- Technologieneutralität: Open Source Gleichbehandlung mit Proprietären Systemen
- Lobbying für UB/IT:Unterstützung der UBIT Mitglieder bei der internationalen Darstellung, Vorstellung und Vernetzung.
2. Soziales
- Der 24-Stunden-Kindergarten: neue Formen der Kinderbetreuung für neue Arbeits- und Lebenswelten.
- Günstigere Arbeitslosenversicherung – das aktuelle Modell muss attraktiver werden.
- Abschaffung des Selbstbehalts von 20% bei der GSVG-Krankenversicherung.
- Ethisches Handeln:
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- Entwicklung eines IT-gestützten „Nachhaltigen Businessplan“ als Unterstützung für JungunternehmerInnen.
- Unterstützung der CSR – Initiativen im Rahmen der Berufsgruppe.
3. Weiterbildung:
- Weiterbildungsfonds für EPU und Kleinstunternehmen zur Förderung der UnternehmerInnen.
- Förderung des Bildungsschecks.
- Weiterbildungsangebote durch die Fachgruppe: zB organisierte und geförderte Reise zur CEBIT.
4. Datenschutz:
- Erhaltung des Rechts auf freien Meinungsaustausch und daher keine Zugangsbeschränkungen im Internet, keine Zensur fürs Internet.
- Kein Zugriff auf Privat- und Firmendaten von Behörden ohne richterlichen Beschluss.
- Lobbying für die Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, da diese nach Meinung führender Verfassungsexperten EMRK-widrig ist.
- Keine Übertragung von Behördenaufgaben an die Wirtschaft und KMUs.
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Dr. Peter Grabner





