Bessere soziale Absicherung für Selbstständige

Wer krank wird, darf nicht gleich vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen. Daher her mit mehr sozialer Sicherheit für Selbstständige!

Die Aufgabe der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ist es, die Selbstständigen bei ihrer Gesundheit zu unterstützen. Derzeit können sich viele Krankheit oder Schwangerschaft aber nicht leisten. Denn bei jedem Arztbesuch sind 20 Prozent Selbstbehalt fällig. Das hält vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer mit geringen Einkünften davon ab, rechtzeitig zum Arzt zu gehen.
Darunter leiden Selbstständige und Gesundheitssystem, denn nicht behandelte Krankheiten führen oft zu hohen Kosten. Die ÖVP hält aber an dem Selbstbehalt fest, dieser sei ein wichtiges Lenkungsinstrument. Tatsächlich ist der Selbstbehalt aber nur eines: eine ungerechtfertigte Steuer auf das Kranksein.
Erfolg für den SWV
Aber nicht nur diese "Krankensteuer" ist für viele Selbstständige ein Problem: Unternehmerinnen und Unternehmer haben derzeit erst nach 43 Tagen Anspruch auf Krankengeld. Hier hat der SWV nun einen wichtigen Fortschritt erzielt. So gilt ab Juli 2018: Wer länger als 43 Tage krank ist, erhält das Krankengeld rückwirkend ab dem vierten Tag ausbezahlt.
Krankengeld muss es aber generell ab dem vierten Tag geben, unabhängig von der Erkrankungsdauer. Und auch der Anspruch soll entbürokratisiert werden. Denn nicht selten müssen Betroffene mehrere GutachterInnen für die Bewilligung des Krankengelds einschalten. Das führt dazu, dass Eine-Person-Unternehmen und Kleinbetriebe im Krankheitsfall in ihrer Existenz gefährdet sind.
Gemeinsam stark
Die ÖVP-Blockadehaltung können wir nur gemeinsam durchbrechen. Nicht zuletzt aufgrund des großen Drucks des SWV und durch viele Versicherte kam es in den letzten Jahren zu einigen Verbesserungen. So wurde überhaupt erst ein Krankengeld eingeführt, das Wochengeld für werdende Mütter verdoppelt, die Mindestbeitragsgrundlage herabgesetzt und die SVA-Verzugszinsen halbiert. Uns ist das aber nicht genug.
Der SWV Wien fordert:
- Ersatzlose Streichung des 20-prozentigen Selbstbehalts für Selbstständige.
- Krankengeld ab dem vierten Tag der Krankheit - unabhängig von der Erkrankungsdauer.
- Während des Bezuges des Krankengelds sollen SVA-Beiträge ruhen.
- Automatische Aussetzung der SVA-Beiträge im Mutterschutz.
- Neugestaltung des Mahn- und Exekutionswesens der SVA in Fällen finanziell schwieriger Unternehmenssituationen.